Medizinische Informationen

Stationäre Heilbehandlung,

stationäre Sanatoriums-

Behandlung

Eine Kombination von verschiedenen Therapien, welche in hoher Intensität (Therapiedichte) individuell auf das jeweilige Krankheitsbild abgestimmt werden und in einem Therapiekonzept aus aktiven und passiven Maßnahmen münden.

Stationäre Heilbehandlung

Sie bekommen die Möglichkeit, sich ununterbrochen, über einen längeren Zeitraum und mit medizinischer Hilfe intensiv auf Ihre Genesung oder Gesunderhaltung zu konzentrieren. Die Herausnahme aus dem sozialen Umfeld und die neue Umgebung können dazu beitragen, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern.

Unser Rehazentrum verfügt über zahlreiche Konzessionen

Unser Rehazentrum hat die Erlaubnis von dem italienischen Gesundheitsministerium sowie die Zulassung der italienischen Krankenkasse zur Durchführung von ambulanten und stationären Behandlungen sowie Rehabilitationen im Rahmen von Kur- und Rehamaßnahmen.

Wir berücksichtigen als zugelassene Einrichtung der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation:

  • die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V, welche im aktuellen Beschluss Nr. 32 vom 01.02.2024 in italienisches Recht umgesetzt wurden,

  • die Beihilfefähig nach § 6, § 7 und § 8 der BVO.

  • dass stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (früher Sanatoriumsbehandlung bzw. Heilkur genannt) im Sinne der Beihilfeverordnung durchgeführt werden,

  • dass der von einem Sozialträger bewilligte ambulante oder stationäre Aufenthalt keinen urlaubsähnlichen Charakter hat,

  • den aktuellen Gesundheitszustand nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch die Anwendung von Heil- und Kurmitteln zu verbessern,

  • die Maßnahme unter ständiger ärztlicher Verantwortung durchzuführen.

Rechtsgrundlage

Eine Einschränkung der Erstattungsfähigkeit für im Ausland In Anspruch genommene ambulante oder stationäre Dienstleistungen stellt daher eine unzulässige Beschränkung der passiven Dienstleistungsfreiheit nach Art 56 AEUV dar.

Mit Beschluss Nr. 72 vom 11.11.2022 und Beschluss Nr. 12 vom 02.02.2023, sowie dem aktuellen Beschluss Nr. 32 vom 01.02.2024, hat uns die Region Venetien die Zulassung erteilt, Patienten im Rahmen der S.S.N. (Nationaler Gesundheitsdienst) aufzunehmen, die eine durch die S.S.N. bewilligte ambulante oder stationäre Rehabilitation durchführen (Prot. n. 0017440).

Die Richtlinien der EU/Verordnung 2011/24 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bieten die Möglichkeit in einer Einrichtung der Vorsorge- und Rehabilitation ambulante und stationäre Maßnahmen durchzuführen und eine Erstattung der Kosten zu erhalten.

Tagessätze

Der niedrigste Tagessatz pro Person (exkl. Kurtaxe) für Unterkunft, Verpflegung beträgt für Privatpatienten (Beihilfeberechtigte) und können Sie je Fachbereich der Aufstellung entnehmen. Der Aufnahme- und Entlasstag werden zusammen als ein Tag berechnet.

  • Orthopädie

    Tagessatz 180,00 €

  • Pneumologie

    Tagessatz 170,00 €

  • Dermatologie

    Tagessatz 190,00 €

  • Burnout

    Tagessatz 165,00 €

- zuzüglich ärztlicher und medizinischer Leistungen nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte),

- zuzüglich sämtlicher erforderlicher therapeutischer Leistungen sowie Kur- und Heilmittel (gemäß jeweils gültiger Preisliste der Bundesbeihilfe),

- zuzüglich ortsüblicher Kurtaxe derzeit EUR 0,80 pro Person und Tag.